
Mietrecht
MietrechtWobei wir Sie unterstützen
Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen im Rahmen von Mietverhältnissen – von ihrer Begründung über die laufende Vertragsbeziehung bis zu ihrer Beendigung.
Ob Sie vermieten oder mieten: Wir beraten Sie außergerichtlich und vertreten Sie, wenn es zur Auseinandersetzung kommt, auch vor Gericht.

Auf beiden Seiten des MietvertragsUnsere Themen im Mietrecht
Für Mieter und Vermieter
Wir vertreten Sie als Mieterin oder Mieter ebenso wie als Vermieterin oder Vermieter – je nachdem, auf welcher Seite Sie stehen.
Vom Mietvertrag bis zur Beendigung
Begründung des Mietverhältnisses, laufende Vertragsbeziehung und Beendigung – wir begleiten jede Phase.

Nach einer TrennungWenn Mietrecht und Familienrecht ineinandergreifen
Wer nach einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleibt und wer sie verlässt, hat regelmäßig auch mietrechtliche und finanzielle Folgen. Weil Familienrecht und Mietrecht bei uns in einer Kanzlei liegen, klären wir beides zusammen.
Sprechen Sie uns an, bevor sich eine Auseinandersetzung verfestigt. Häufig lässt sich eine Lösung außergerichtlich erreichen – wenn nicht, vertreten wir Sie auch vor Gericht.
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