
ErbrechtWobei wir Sie unterstützen
Im Erbrecht begleiten wir Sie in beide Richtungen: bei der Vorsorge zu Lebzeiten und dann, wenn ein Erbfall bereits eingetreten ist.
Das reicht von der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags über die Unternehmensnachfolge bis zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und zu Fragen des Pflichtteilsrechts. Weil dabei regelmäßig steuerliche Fragen mitlaufen, klären wir sie im selben Haus mit.

Vorsorge und ErbfallUnsere Themen im Erbrecht
Testament und Erbvertrag
Beratung zur Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten – den sogenannten Verfügungen von Todes wegen.
Behindertentestament und Patchwork
Letztwillige Verfügungen für besondere Konstellationen: Behindertentestamente, Patchworkfamilien und Verfügungen zugunsten von Pflegekindern.
Unternehmensnachfolge
Nachfolgeregelungen für Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbständige – auch als vorweggenommene, also lebzeitige Erbfolge.
Annahme und Ausschlagung
Bei Anfall einer Erbschaft klären wir Annahme oder Ausschlagung und begleiten Sie durch die damit verbundenen Fristen.
Erbengemeinschaft
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften – von der Verständigung unter Miterben bis zur gerichtlichen Klärung.
Pflichtteilsrecht
Fragen des Pflichtteilsrechts, seiner Berechnung und seiner Durchsetzung gegenüber den Erben.

ErbschaftsteuerWo Erbrecht und Steuerrecht ineinandergreifen
Wo sich erbrechtliche und steuerliche Fragen überschneiden – etwa bei der Erbschaftsteuer –, arbeiten wir eng mit unserem Fachanwalt für Steuerrecht zusammen. Beide Bereiche liegen in einer Kanzlei, Sie brauchen dafür keinen zweiten Termin.
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