
SteuerrechtWobei wir Sie unterstützen
Im Rahmen des Steuerrechts können sich sehr verschiedene Fragestellungen ergeben – im Zusammenhang mit Familien- und Erbrecht ebenso wie außerhalb davon.
Wir vertreten Sie im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, vor den Finanzgerichten und in Steuerstrafsachen. Ein Fachanwalt für Steuerrecht gehört zur Kanzlei – steuerliche und familien- oder erbrechtliche Fragen müssen deshalb nicht auf zwei Termine verteilt werden.

Beratung, Vertretung und VerteidigungUnsere Themen im Steuerrecht
Einspruchsverfahren
Vertretung im Einspruchsverfahren mit Schwerpunkt Einkommensteuer – gegenüber dem Finanzamt und bis vor die Finanzgerichte.
Erbschaftsteuer
Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Beratung zur Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung steuerlicher Fallstricke.
Steuerfragen bei Trennung
Getrennte oder gemeinsame Veranlagung, Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG und Spekulationssteuer nach § 23 EStG beim vorzeitigen Immobilienverkauf.
Finanzgericht
Vertretung in Streitigkeiten vor den Finanzgerichten – von der Klageschrift bis zur mündlichen Verhandlung.
Steuerstrafsachen
Verteidigung in Steuerstrafsachen, von der ersten Anhörung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Steuerberaterhaftung
Fragen der Haftung von Steuerberatern – für die Mandantschaft ebenso wie für Steuerberater, die sich Haftungsansprüchen ausgesetzt sehen.

Alles in einer KanzleiSteuerrecht trifft Familien- und Erbrecht
Steuerliche Fragen stellen sich selten allein. Sie tauchen im Familienrecht auf, wenn nach einer Trennung die Veranlagung zu klären ist, und im Erbrecht, sobald Erbschaftsteuer oder die Gestaltung eines Testaments im Raum stehen.
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