Hans-Leo Koppers und Katrin Hardenberg in der Kanzleibibliothek
Transparenz von Anfang an

Vergütung und Kosten Ihrer Kanzlei in Geldern

Welche Variante der Abrechnung für Ihren Fall in Betracht kommt, besprechen wir mit Ihnen, bevor wir für Sie tätig werden.

Wie wir abrechnen

Abrechnung nach dem RVG

Je nach Fallgestaltung rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Das RVG stellt standes- und berufsrechtlich immer die unterste Grenze der Vergütung dar.

Vergütungsvereinbarung

Alternativ rechnen wir im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung ab. Was sie umfasst, halten wir gemeinsam mit Ihnen fest, bevor wir das Mandat übernehmen.

Reichen die eigenen Mittel für ein gerichtliches Verfahren nicht, prüfen wir Ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Beratungsgespräch in der Kanzlei Koppers und Hardenberg

Wenn die Mittel für ein Verfahren nicht reichenVerfahrens- und Prozesskostenhilfe

Selbstverständlich prüfen wir für Sie auch, ob Ihnen im gerichtlichen Verfahren ein Verfahrens- oder Prozesskostenhilfeanspruch zustehen kann.

Für den Antrag ist die „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ auszufüllen. Formular und Hinweisblatt stellen Bund und Länder kostenfrei bereit.

Kostenfrei bei Bund und LändernFormulare zur Prozesskostenhilfe

Das amtliche Formular, das dem Antrag beiliegen muss: Angaben zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Die Justiz-Services von Bund und Ländern führen Sie Schritt für Schritt durch dieselben Angaben.

Erläutert, welche Nachweise gebraucht werden und wie die einzelnen Felder auszufüllen sind.

Sie möchten wissen, was Ihr Anliegen kostet?

Sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, welche Gebühren in Ihrem Fall anfallen und ob Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.
Empfangsbereich der Kanzlei Koppers und Hardenberg in Geldern