
Vergütung und Kosten Ihrer Kanzlei in Geldern
Welche Variante der Abrechnung für Ihren Fall in Betracht kommt, besprechen wir mit Ihnen, bevor wir für Sie tätig werden.
Wie wir abrechnen
Abrechnung nach dem RVG
Je nach Fallgestaltung rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Das RVG stellt standes- und berufsrechtlich immer die unterste Grenze der Vergütung dar.
Vergütungsvereinbarung
Alternativ rechnen wir im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung ab. Was sie umfasst, halten wir gemeinsam mit Ihnen fest, bevor wir das Mandat übernehmen.
Reichen die eigenen Mittel für ein gerichtliches Verfahren nicht, prüfen wir Ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Wenn die Mittel für ein Verfahren nicht reichenVerfahrens- und Prozesskostenhilfe
Selbstverständlich prüfen wir für Sie auch, ob Ihnen im gerichtlichen Verfahren ein Verfahrens- oder Prozesskostenhilfeanspruch zustehen kann.
Für den Antrag ist die „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ auszufüllen. Formular und Hinweisblatt stellen Bund und Länder kostenfrei bereit.
Kostenfrei bei Bund und LändernFormulare zur Prozesskostenhilfe
Das amtliche Formular, das dem Antrag beiliegen muss: Angaben zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
Die Justiz-Services von Bund und Ländern führen Sie Schritt für Schritt durch dieselben Angaben.
Erläutert, welche Nachweise gebraucht werden und wie die einzelnen Felder auszufüllen sind.
Sie möchten wissen, was Ihr Anliegen kostet?
