Katrin Hardenberg

Rechtsanwältin, Familien- und Erbrecht

Rechtsanwältin Katrin Hardenberg

Katrin Hardenberg ist seit 2025 Sozia der Kanzlei. Ihr Schwerpunkt liegt im Familien- und Erbrecht – und dort besonders in Verfahren, in denen es um Kinder geht. Rund zehn Jahre lang hat sie als insoweit fortgebildeter Verfahrensbeistand, als Vormund sowie als Ergänzungs- und Umgangspflegerin gearbeitet und kennt familiengerichtliche Verfahren deshalb auch aus der Perspektive des Kindes.

Darüber hinaus ist sie fortgebildete Kinderschutzfachkraft und Nachlasspflegerin. Die Fachanwaltslehrgänge für Erbrecht und für Familienrecht hat sie 2025 und 2026 erfolgreich absolviert.

Werdegang

  • Geboren am 7. Mai 1980 in Geldern
  • Nach dem Abitur Studium der Rechtswissenschaften in Bonn
  • Nach dem zweiten Staatsexamen zunächst anwaltliche Tätigkeit
  • Nach dem Verzicht auf die Zulassung zur Anwaltschaft rund zehn Jahre Schwerpunkt „Kinderrechte“: insoweit fortgebildeter Verfahrensbeistand, Vormund sowie Ergänzungs- und Umgangspflegerin
  • Fortgebildete Kinderschutzfachkraft und Nachlasspflegerin
  • 2025 erneute Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit
  • Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert (2025)
  • Fachanwaltslehrgang für Familienrecht erfolgreich absolviert (2026)
  • Fortlaufende Fortbildung, in 2026 beginnend zur zertifizierten Testamentsvollstreckerin
  • Seit 2025 Sozia der Kanzlei Koppers und Hardenberg GbR

Rechtsgebiete